AGB der Kloiber GmbH für die Vermietung von Tennisplätzen und Ballspielplätzen

Unter der Bezeichnung „Tennis und Soccer Petershausen“ bietet die Kloiber GmbH (im Folgenden „Kloiber“) die Nutzung der Sportplätze in der Anlage Gewerbering 7, 85238 Petershausen zur Miete an.

Für dieses Angebot sowie die diesbezüglich zwischen Kloiber und seinen Kunden geschlossenen Verträge gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“).

  1. Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Kloiber erbringt seine vorgenannten Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB in Verbindung mit dem einer Buchung zugrunde liegenden Angebot.

Vereinbarungen, aufgrund derer von den Regelungen dieser AGB abgewichen werden soll, sind schriftlich abzufassen.

Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann in einen Vertrag einbezogen, wenn und soweit dies ausdrücklich von Kloiber schriftlich bestätigt wurde.

Kloiber behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Soweit Gegenstand einer Buchung des Kunden ein Abonnement zur Nutzung ist und eine Änderung dieser AGB während des vereinbarten Nutzungs- bzw. Leistungszeitraums in Kraft treten soll, wird Kloiber den Kunden durch eine Änderungsmitteilung in Textform über die Neufassung dieser AGB und über den Zeitpunkt informieren.

Vertragsschluss

Das Leistungsangebot von Kloiber stellt stets allein eine unverbindliche Einladung an den Kunden dar, Kloiber durch eine Buchungsanfrage ein Angebot über den Abschluss eines Vertrages über die betreffende Leistung zu den angebotenen Konditionen zu unterbreiten (invitatio ad offerendum). Jede Buchungsanfrage des Kunden bedarf daher einer Bestätigung durch Kloiber, damit ein Vertrag zwischen dem Kunden und Kloiber über die Leistung zustande kommt, bezüglich derer der Kunde eine Buchungsanfrage gestellt hat. Kloiber steht es frei, Buchungsanfragen abzulehnen.

Miete von Tennisplätzen

Tennisplätze können vorbehaltlich der Angaben auf der Online-Buchungsplattform zu einzelnen Zeiteinheiten à 60 Minuten sowie in Form von Saison-Abonnements mit sich wöchentlich gleichbleibend wiederholenden Zeitslots gemietet werden.

Miete von Soccerplätzen

Tennisplätze können vorbehaltlich der Angaben auf der Online-Buchungsplattform zu einzelnen Zeiteinheiten à 60 Minuten sowie in Form von Saison-Abonnements mit sich wöchentlich gleichbleibend wiederholenden Zeitslots gemietet werden.

Buchung einzelner Zeiteinheiten

Buchungen von Tennisplätzen und Soccerplätzen zu einzelnen Zeiteinheiten können über das Online-Buchungssystem vorgenommen werden.

Im Rahmen des Online-Buchungssystems stellt der dort abrufbare Belegungskalender die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar.

Ein Mietvertrag zwischen dem Kunden und Kloiber über die von dem Kunden ausgewählten Tennisplätze zu den ausgewählten Zeiten und zu den dem Kunden im Zuge des Buchungsvorgangs mitgeteilten Preisen kommt erst mit Bestätigung des Buchungsvorgangs an die Mailadresse des Kunden zustande.

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine Vorabreservierung der Plätze zu den von ihm ausgewählten Zeiten erfolgt.

Saison-Abonnement

Bei der Buchung eines Saison-Abonnements zur Nutzung eines Tennisplatzes hat der Kunde die Möglichkeit, für die Dauer einer Saison jede Woche gleichbleibende Zeitslots zu buchen. Es besteht keine Möglichkeit im Rahmen eines Abonnements wöchentlich wechselnde Zeitslots zu buchen.

Eine Saison-Buchung ist während der Wintersaison von 1. Januar bis 30. April möglich.

Vertragsgegenstand, Leistungen von Kloiber

Durch den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von Anlagen verpflichtet sich Kloiber, dem Kunden die Nutzung der gebuchten Anlage zu den vereinbarten Zeiten und zu dem vereinbarten Preis nach Maßgabe dieser AGB zur eigenverantwortlichen Nutzung zu überlassen. Eine Einweisung oder Anleitung des Kunden bezüglich der Nutzung der Anlagen, insbesondere bezüglich seiner körperlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlagen, ist ebenso wenig Gegenstand der insofern von Kloiber geschuldeten Leistungen, wie eine Beaufsichtigung des Kunden und etwaiger Mitspieler und/oder Begleiter des Kunden sowie der von diesen mitgebrachten Sachen.

Hat der Kunde einen bestimmten Tennisplatz gebucht und ist es Kloiber infolge einer Doppelbuchung oder aus anderen tatsächlichen Gründen nicht möglich, ihm diesen für den vereinbarten Zeitraum zu überlassen, so kann Kloiber dem Kunden in dem vereinbarten Zeitraum einen anderen Platz derselben Kategorie zuweisen und dadurch seine vertragliche Leistungspflicht gegenüber dem Kunden erfüllen.

Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung nicht von Kloiber zu vertreten sind (z. B. Unwetter, Streik, Energieausfall, Unruhen, nicht von Kloiber zu vertretende behördliche Maßnahmen u.ä.), ist Kloiber für die Dauer des hierdurch eintretenden Leistungshindernisses zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Fortfall von der Leistungspflicht befreit.

Kloiber behält sich das Recht vor, während der Laufzeit eines Saison-Abonnements die von dem Abonnement umfassten Plätze innerhalb der gebuchten Zeiträume maximal zweimal für besondere Zwecke in Anspruch zu nehmen. Für dadurch ausfallende Spielzeit erhält der Kunde nach Ermessen von Kloiber eine anteilige Erstattung oder Spielgutscheine, die noch während der Laufzeit des betreffenden Saison-Abonnements einzulösen sind.

  1. Nutzungsregeln für die Anlagen, Verantwortlichkeit des Kunden für eigene Gesundheit
  2. Nutzung der Sportplätze

Die Nutzung ist ausschließlich zu den spezifischen sportlichen Zwecken gestattet wie folgt:

 

  1. Tennisplätze dienen dem Spielen von Tennis mit handelsüblichen Tennis-Sportgeräten und unter Verwendung von gewöhnlichen Tennisbällen.

Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten bzw. bespielt werden.

 

  1. Soccerplätze dienen dem Spielen von Hallenfußball. Die Verwendung von anderen Bällen als handelsüblichen Fußbällen und Weichbällen ist ausgeschlossen, ebenso die Verwendung eines anderen Gegenstandes anstelle eines Balls. Der Platz darf nur mit Hallensportschuhen betreten werden. Das Betreten des Platzes mit Stollenschuhen ist ausdrücklich untersagt. Es dürfen außer dem Ball keine weiteren Sportgeräte wie Schläger oder Hindernisse verwendet werden.

 

Nutzung der Umkleiden und sanitären Anlagen

Die in der Anlage befindlichen Umkleiden und sanitären Anlagen dürfen bei Gelegenheit der vertraglichen Nutzung von Tennisplätzen oder Soccerplätzen genutzt werden. Ihre Nutzung ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages bzw. der entgeltlichen Nutzungsüberlassung der Sportplätze an den Kunden.

Die Umkleiden dürfen dabei ausschließlich zu dem Zweck des Kleidungswechsels von Straßenkleidung zu Sportkleidung genutzt werden. Ein längerer Aufenthalt als hierzu notwendig ist, wird nicht gestattet.

Die sanitären Anlagen sind in sauberem Zustand zu hinterlassen.

Da ausdrücklich auch keine Vertragspflicht für die Verwahrung von Gegenständen der Kunden übernommen wird, auch wenn Kunden diese Gegenstände in der Anlage deponieren, besteht insoweit keine Haftung durch Kloiber.

Eigene Verantwortlichkeit

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede sportliche Betätigung Risiken von Verletzungen birgt. Dies betrifft ganz besonders den Hochleistungssport. Der Kunde nimmt diese typischerweise mit sportlicher Betätigung im Allgemeinen und mit einer solchen im Rahmen des Hochleistungssports im Besonderen verbundene Verletzungsgefahr bei der Inanspruchnahme der Leistungen von Kloiber bewusst und eigenverantwortlich in Kauf.

Der Kunde ist insbesondere allein dafür verantwortlich, dass ihm allein infolge seiner körperlichen Betätigung im Rahmen der Nutzung der Anlagen, also unabhängig von dem Zustand der genutzten Anlagen, keine Beeinträchtigung oder Beschädigung seines Körpers, seiner Gesundheit oder an seinem Eigentum oder sonstigen seiner Vermögensgegenstände entsteht.

Die Kunden sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme bei der Nutzung der Anlagen verpflichtet und haben insofern alles zu unterlassen, was andere Kunden über das bei vereinbarungsgemäßer, angemessener und vernünftiger Nutzung der Anlagen und sportlicher Betätigung übliche Maß hinaus beeinträchtigt.

Reinigung/Pflege

Der Kunde hat die von ihm genutzten Anlagen nach Ablauf der jeweiligen Mietzeit in dem Zustand zu hinterlassen, wie er sie vorgefunden hat. Insbesondere hat er die von ihm gemieteten Tennisplätze, sofern sie genutzt wurden, bis zum Ablauf der gebuchten Zeiteinheit bzw. bis zum Ablauf der letzten von mehreren zusammenhängend gebuchten Zeiteinheiten mit den dafür vorgesehenen Besen oder Netzen abzuziehen oder abziehen zu lassen. Etwaige Beschädigungen und sonstige Mängel der Anlagen, die der Kunde feststellt, hat er Kloiber unverzüglich, spätestens unverzüglich nach Ablauf der Mietzeit, innerhalb derer er die Beschädigung / den Mangel festgestellt hat, zur Kenntnis zu bringen.

Ergänzend gelten für den Aufenthalt des Kunden in der Anlage von Kloiber die für diese zum Schutze der sich dort aufhaltenden Personen sowie der Anlage selbst und der sich dort befindlichen Sachen geltenden und dort in ihrer jeweils aktuellen Fassung durch Aushang o.ä. bekannt gemachten Verhaltens- bzw. Nutzungsregeln.

Preise und Bezahlung

Die Höhe der von dem Kunden an Kloiber für die Leistungserbringung zu zahlenden Preise bestimmt sich jeweils nach dem Angebot von Kloiber, aufgrund dessen der Vertrag mit dem Kunden gemäß Ziffer 2 dieser AGB zustande gekommen ist.

Der Preis wird im Rahmen eines SEPA-Lastschriftmandats durch Kloiber beim Kunden eingezogen. Dabei ist der Preis unabhängig von der gebuchten Leistung mit Abschluss des jeweiligen Vertrages fällig.

Eine Rechnung wird dem Kunden nach Einziehung des Betrages im Rahmen des SEPA-Lastschriftmandats ausgestellt und elektronisch an die bei der Buchung hinterlegte E-Mail Adresse versandt.

Der Kunde verliert einen Anspruch auf Überlassung der betreffenden Anlage für die volle gebuchte Dauer, wenn eine Einziehung nicht oder nicht vollständig möglich ist bis zum Beginn des auf den Monat des Vertragsschluss folgenden Monats. Kloiber ist insoweit berechtigt, ihm die zukünftige Nutzung der Anlage bis zur Begleichung des Zahlungsrückstandes zu verweigern.

Der Kunde kann gegen Forderungen von Kloiber mit eigenen Forderungen grundsätzlich nur aufrechnen,wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich bei den Forderungen des Kunden um Zahlungsansprüche handelt, die ihm aufgrund derselben Buchung, aufgrund derer Kloiber seine Forderungen gegen den Kunden geltend macht, infolge einer von Kloiber zu vertretenden Mangelhaftigkeit der von Kloiber erbrachten Leistungen zustehen.

Gewährleistung

Kloiber gewährt dem Kunden die Nutzung der gebuchten Anlagen im vereinbarten Umfang und nach Maßgabe dieser AGB. Kloiber wird dem Kunden hierzu die betreffende Anlage in einem Zustand überlassen, der zur eigenverantwortlichen Ausübung des spezifischen Sports geeignet ist.

Unbeschadet der gesetzlichen Ausschlussgründe bei Kenntnis und grob fahrlässiger Unkenntnis des Kunden von einem Mangel, bestehen Gewährleistungsansprüche auch nicht bei nur unerheblicher Abweichung von den geschuldeten Eigenschaften und der geschuldeten

Beschaffenheit der von Kloiber erbrachten Leistungen, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Geeignetheit der Anlagen, bei Schäden, die nach Überlassung der betreffenden Anlage an den Kunden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Nutzung bzw. Handhabung der Anlage durch den Kunden oder von ihm mitgebrachte Personen entstehen oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die zum Zeitpunkt der betreffenden Buchung nicht vorausgesetzt und von Kloiber nicht zu vertreten sind.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des betreffenden Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen durfte (so genannte „wesentliche Vertragspflichten“), verjähren kenntnisunabhängig innerhalb von fünf (5) Jahren ab ihrer Entstehung.

Haftung

Die Haftung von Kloiber aus Vertrag und Delikt beschränkt sich auf

  • Schäden aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz;
  • Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen;
  • Schäden infolge der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (vgl. oben unter Ziffer 6.4.

Darüber hinausgehende Haftungsansprüche sind insofern ausgeschlossen, insbesondere haftet Kloiber nicht darüber hinaus für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare sowie unmittelbare Folgeschäden.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Kloiber. Kloiber haftet nicht für das Verhalten eines Erfüllungsgehilfen, wenn es sich bei diesem um den Kunden handelt.

Laufzeiten, Kündigung, Stornierung, Nichtwahrnehmung und Übertragung von Buchungen

Eine kostenlose Stornierung der Tennis- und Soccerplätze ist bis zu 24 Stunden vor Beginn des Buchungszeitraumes möglich. 

Bei den über die zeitweise Überlassung bzw. Nutzung von Anlagen zwischen dem Kunden und Kloiber geschlossenen Verträgen handelt es sich jeweils um für einen festen Zeitraum geschlossene und somit befristete Miet- bzw. Nutzungsverträge. Somit können solche Verträge von den Vertragspartnern vorzeitig nur durch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund beendet werden.

Ein solcher wichtiger Grund ist für Kloiber insbesondere gegeben, wenn der Kunde erheblich gegen die Nutzungsregeln dieser AGB verstößt oder er erklärt, diese Regeln bei Nutzung der Anlagen nicht beachten zu wollen.

Aus seiner Risikosphäre stammende Gründe (Krankheit, Urlaub, Ortswechsel o. ä.), die den Kunden an der Nutzung gebuchter Anlagen hindern, stellen regelmäßig keinen den Kunden zur fristlosen Kündigung berechtigenden wichtigen Grund dar. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen der Kunde aus tatsächlichen, bei der Buchung ihm nicht bekannten bzw. für ihn nicht vorhersehbaren und nicht von ihm zu vertretenden Gründen daran gehindert ist, eine erhebliche Anzahl von Zeiteinheiten im Rahmen eines Saison-Abonnements zu nutzen. Als erheblich ist insofern regelmäßig eine solche Anzahl anzusehen, die mindestens 50 % der im Rahmen des Saison-Abonnements vereinbarten Gesamtanzahl an Zeiteinheiten entspricht.

Unbeschadet der vorstehenden Regelungen entfällt die Verpflichtung des Kunden, den für eine Einzeleinheit vereinbarten Preis zu zahlen, nicht dadurch, dass er gebuchte Anlagen im vereinbarten Zeitraum nicht nutzt bzw. nicht in Anspruch nimmt, ohne dass die betreffende Buchung wirksam gekündigt oder aus anderem Grunde aufgehoben wurde.

Der Kunde kann sein mit Abschluss eines entsprechenden Vertrages erworbenes Recht, eine Anlage nach Maßgabe dieser AGB zu nutzen nicht an Dritte übertragen.

Sonstiges

Der Erfüllungsort für die Leistungen von Kloiber ist der Ort der Anlage, derjenige für bargeldlose Zahlungen des Kunden ist der Sitz von Kloiber. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Kloiber und dem Kunden sowie etwaige im Zusammenhang mit diesen entstehenden Streitigkeiten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Soweit der Kunde bei Abschluss des betreffenden Vertrages mit Kloiber als Unternehmer, also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, oder wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist für alle aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Kloiber und dem Kunden entstehenden Streitigkeiten stets das für den Sitz von Kloiber zuständige Gericht zuständig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.